Schweizer & grenzüberschreitende Mehrwertsteuerberatung

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, VAT

Mehrwert-steuer, Umsatzsteuer, VAT

Wer Umsatz generiert, kann mehrwertsteuerpflichtig werden - dies innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Die Praxisumsetzung gestaltet sich leider nicht immer ganz so einfach. Hier kommen wir ins Spiel. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung unterstützen wir international tätige Schweizer Unternehmen oder in der Schweiz agierende ausländische Unternehmen bei der gesetzeskonformen Abwicklung der Mehrwertsteuer. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung (Registrierung, Vorbereitung und Einreichung MWST-Abrechnungen, Korrespondenz mit Behörden usw.)

Internationale Mehrwertsteuerberatung

Internationale Mehrwertsteuer-beratung

Da die Komplexität, die formalen Anforderungen und die Häufigkeit von Reformen im ausländischen Umsatzsteuerrecht zunehmen, lohnt es sich, einen Spezialisten an der Seite zu haben. Als Teil eines internationalen Netzwerks können wir in folgenden Bereichen unterstützen:

Optimierung der Steuerstrategie und -abläufe

Neustrukturierung von Waren- und Dienstleistungsströmen

Reduktion der Umsatzsteuerbelastung im Ausland und Suche nach effizienten Wegen der Rückerstattung

Mehrwertsteuer-registrierung (Fiskalvertretung) und Compliance in der EU und weltweit

Anpassung von IT- Systemen wie SAP

Zölle und Abgaben

Unternehmen, die im internationalen Warenhandel tätig sind, müssen darauf achten, alle Vorschriften einzuhalten, ihre Kosten unter Kontrolle zu halten und gleichzeitig ihre Effizienz zu steigern. Manchmal sind nur wenige Anpassungen erforderlich, um Waren mit Präferenzursprung zollfrei ein- oder auszuführen. Wir können dabei unterstützen. Unser Service umfasst:

Prüfung nationaler und internationaler Zollprozesse und Risiken sowie Optimierungspotenzial

Ermittlung von Streitigkeiten in Zollangelegenheiten

Anträge für Verfahrenserleichterungen

verbindliche Zollauskünfte

Informationen über Neuerungen in der Schweiz, EU und weltweit

Präferenzieller Warenursprung, Warenverkehrsbescheinigungen im internat. Netzwerk, inkl. MWST- und Zollaspekte, effiziente Rückerstattungswege weltweit, Optimierungspotentiale sowie Langzeit-Lieferantenerklärungen

Unsere Experten

Tatiana

Rhyn

Senior Manager Indirect Tax

MAS in MWST, LL.M. VAT, CAS in Zollrecht

tatiana.rhyn@krestonzurich.ch

Steuervertreter

Wird ein ausländisches Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und muss sich im Schweizer Mehrwertsteuerregister eintragen lassen, ist es obligatorisch, eine Steuervertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz zu bestimmen.

Durch die Ernennung eines Fiskalvertreters wird in der Schweiz keine Betriebsstätte begründet. 



Ein Fiskalvertreter wird aber beispielsweise benötigt, wenn ein ausländisches Unternehmen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern will (Vorsteuerrückerstattung).

Als Fiskalvertreter übernehmen wir grundsätzlich alle Rechte und Pflichten der ausländischen Gesellschaft. Insbesondere übernimmt das Unternehmen die Pflicht, sämtliche Steuererklärungen und andere (statistische) Meldungen fristgerecht einzureichen und die sich daraus ergebenden Steuern zu bezahlen.

Ein Steuervertreter ist auch erforderlich, wenn ein ausländisches Unternehmen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern will (Vorsteuerrückerstattung).

"KRESTON ZURICH ist für uns einfach unverzichtbar. Ihre Erreichbarkeit ist für uns von höchster Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, in Zeiten von Urlaubsabwesenheiten eine reibungslose Vertretung sicherzustellen. Die Möglichkeit, Aufgaben abzugeben und zu wissen, dass sie in zuverlässigen Händen sind, hat unsere Arbeitslast erheblich erleichtert. Ihre kontinuierliche Präsenz und ihre Expertise macht sie für uns zur ersten Wahl!"

Druckfabrik Züri GmbH

Serkan FIrat

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Wir sind ein Hallo von Ihnen entfernt:

+41 41 854 81 00hello@krestonluzern.ch